Allgemeine Geschäftsbedingungen
MR Products UG / Amtsgericht Darmstadt HRB 94906 (Gültig ab 01. Februar 2007) (im Folgenden Lieferant genannt)
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn anders lautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorliegen.
2. Zahlungsbedingungen
- Als Rechnungsdatum gilt das Datum des Warenversandes (sind diese unterschiedlich, wird dies in der Rechnung aufgeführt)
- Der Zahlungseingang hat innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen. (Andere Zahlungsmodalitäten nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung und schriftlicher Bestätigung)
- Bei Banküberweisung und Scheckzahlung gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem der Betrag dem Lieferanten auf sein Konto gutgeschrieben wird.
- Bei Zielüberschreitung gerät der Kunde 8 Tage nach Rechnungsausstellung automatisch in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind ab dem Datum des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 10 % über den jeweils gültigen Diskontsatz zu zahlen. Außerdem werden für jede schriftliche Mahnung Kosten in Höhe von € 5,00 zuzüglich den Portokosten berechnet.
- Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, dass sich der Käufer in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei unbekannten Bestellern, oder Auslandslieferungen behält sich der Lieferant ein Recht zur Lieferung gegen Vorkasse, Nachnahme oder nach Versicherungsbestätigung unserer Kreditversicherung vor. Die genannten Lieferfristen gelten an dem Datum des Eingangs der unwiderruflichen Vorkasse oder Bestätigung der Versicherung.
- Wechselzahlungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zusage der Lieferanten.
D.h. dem Lieferanten steht wegen etwaiger Ansprüche die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrechts nicht zu, es sei denn, dass Gegenforderungen vom Lieferanten ausdrücklich anerkannt bzw. vom Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind.
3. Angebote und Preise
- Alle Preise verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – ab Werk Brensbach und in EUR. Bei Rechnungsstellung innerhalb Deutschlands ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
- Alle Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Sie erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.
- Kosten, die durch nachträgliche Änderungen (Nach Fertigungsgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, einschl. eines evtl. dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes.
- Zur Verfügung gestellte Angebotsmuster können innerhalb von 14 Tagen im Original-Zustand zurückgegeben werden. Ansonsten erfolgt eine Berechnung zum jeweils höchsten Staffelpreis aus dem Katalog des Lieferanten plus eine Porto- und Verpackungspauschale von € 8.-. Eigens angefertigte Sonderanfertigungen müssen auf jeden Fall bezahlt werden. Eine Rückgabe ist nicht möglich.
- Liefermengen: Die Warenabgabe erfolgt nur zu den in der Liste vermerkten Originalpackungen; darunter liegende Bestellungen werden auf volle Packungen aufgerundet. Nachbestellungen zu bereits in Arbeit befindlichen Aufträgen können nicht berücksichtigt werden. Sie gelten als Neuauftrag und unterliegen den unter Versandkosten angegebenen Richtlinien. Für Aufträge im Netto-Rechnungswert unter EUR 26,- ohne MwSt. kann ein Kleinmengenzuschlag von EUR 5,- berechnet werden. USB-Sticks können nur in geraden 10er Mengen bestellt werden, Ausnahmen gelten hierbei nur nach Absprache.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche des Lieferanten Eigentum des Lieferanten. Im Falle einer Weiterveräußerung der Waren durch den Besteller bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen. Im Falle einer Scheck-Wechselzahlung geht das Eigentum erst dann auf den Auftraggeber über, wenn für den Lieferanten kein Rückgriff aus dem Wechsel mehr zu befürchten ist.
5. Lieferverzug
- Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, sind die angegebenen Lieferfristen unverbindlich und müssen neu vereinbart werden. Dies gilt insbesondere bei der Vereinbarung von Fixterminen.
- Sämtliche unmittelbar erteilte Aufträge können innerhalb einer Frist von 10 Tagen seit Eingang vom Lieferanten abgelehnt werden.
- Alle Liefertermine gelten ab dem Datum der vollständigen Klarheit des Auftrages.
- Für die Dauer der Prüfung von Andrucken bzw. Freigabemustern durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Eintreffen der Freigabe. Verlangt der Auftraggeber eine nachträgliche Änderung des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflusst, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
- Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.
- Für den Fall des Leistungsverzugs des Lieferanten oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Auftraggeber Ersatz für entgangenen Gewinn nur verlangen, wenn der Lieferant oder dessen Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
6. Versand
- Der Versand erfolgt ab Werk Brensbach, soweit nicht anders schriftlich bestätigt.
- Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Bestellung vereinbart und bestätigt, der Wahl des Lieferanten überlassen. Allgem. Versandkosten 7,90 € je Paket, versicherter Versand bei Elektroartikel ab 12,90 € pro Paket oder nach Absprache bzw. Angebot.
Rollgeld, Flächenfracht, Abholkosten, Zustellgebühren sowie Mehrkosten für Expresssendungen werden nicht vergütet.
- Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei „Frei Haus“ – Sendungen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person oder Unternehmen übergeben worden ist. Wird die Absendung durch ein Verhalten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
7. Mehr- / Minderlieferung bei Sonderanfertigungen
Mehr- bzw. Minderlieferungen von bis zu 10 % der Menge der betreffenden Warenart muss aus technischen Gründen akzeptiert werden. Das gilt auch, wenn eine exakte Menge bestellt wurde.
8. Abnahmeverzug
- Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gelten die Rechte aus dem BGB.
- Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. Avisierung des Versandes nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager oder bei einem Spediteur oder anderen Betrieb einzulagern.
9. Beanstandungen
- Der Auftraggeber hat die Richtigkeit der Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Wenn ein evtl. Fehler nicht unverzüglich gemeldet wird, gilt diese Auftragsbestätigung als akzeptiert, auch wenn dadurch evtl. die Lieferung nicht wie ursprünglich gewünscht ausfällt.
- Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Das gilt insbesondere auch für Ausfallmuster, falls die Ware in seinem Namen an einen dritten Versand wurde. Bei Direktversand bleibt die Pflicht zur Warenüberprüfung beim Auftraggeber.
- Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsfreigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind.
- Offene Mängel müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 6 Tagen nach Versand der Sendung erfolgen. Versteckte Mängel müssen innerhalb eines Jahres gerügt werden. Spätere Mängelanzeigen können nicht berücksichtigt werden. Die Form der Mängelrüge ist im BGB geregelt.
- Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
- Der Lieferant hat zunächst das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Stornierung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflichten sowie Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
- Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers.
- Beim Textildruck sind leichte Tonwertschwankungen, sowohl bei dem Andruck als auch in der späteren Lieferung, immer möglich und unvermeidbar. Dies gilt insbesondere beim 4c-Fotorasterdruck in Offsetqualität und ist kein Grund für eine Beanstandung.
10. Lohnveredlung
- Bei Lohnveredlungsarbeiten ist die Haftung auf die Höhe der Veredlungskosten beschränkt.
- Vom Auftraggeber angelieferte Waren sind frei Haus anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.
11. Urheberrechte
- Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden. Der Auftraggeber hat den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Bei Fertigungen von Lizenzprodukten oder –abbildungen oder Produkten, die dem Markenschutzgesetz unterliegen, in einer ausländischen Fertigungsstätte, sind vom Auftraggeber Kopien der Lizenzverträge oder eine Bestätigung des Markeninhabers dem Lieferanten vorzulegen.
- Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Skizzen, Entwürfen, Lithos usw. des Lieferanten liegen, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei dem Lieferanten.
- Produktionsmittel wie Lithos, Schablonen, Werkzeuge etc. bleiben Eigentum des Lieferanten. Das gilt auch, wenn diese Kosten anteilig in Rechnung gestellt werden. Dem Lieferanten übersandte Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. werden nach Abschluss des Auftrages unverzüglich an den Auftraggeber zurückgeschickt, falls nicht ausdrücklich eine andere Regelung gewünscht wird. Der Lieferant haftet nicht für Beschädigung oder Verlust, es sei denn, dass dies mit Vorsatz oder in grober Fahrlässigkeit geschieht.
12. Korrekturabzüge
- Korrekturabzüge und Freigabemuster sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit zu prüfen und dem Lieferanten unverzüglich freizugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Je nach Angebot sind diese Korrekturabzüge/Freigabemuster kostenpflichtig und werden dementsprechend weiter berechnet.
- Bei Fertigungsaufträgen ist der Lieferant nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug oder ein Freigabemuster zu überlassen. Wird die Übersendung eines solchen nicht ausdrücklich verlangt, so beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Vorsatz oder grobes Verschulden. Für die Gestaltung von Fertigungsvorlagen übernimmt der Lieferant keine Haftung.
13. Eigenwerbung des Lieferanten
Der Lieferant ist berechtigt, von ihm produzierte Produkte in seinen eigenen Katalogen und anderen Printmedien, Anzeigen etc. abzubilden, auf Ausstellungen zu präsentieren sowie diese als Muster anderen Kunden zur Verfügung gestellt und mit deren Adresse versehen werden.
14. Umtausch
- Muster sind aus hygienischen Gründen leider vom Umtausch ausgeschlossen und müssen daher voll in Rechung gestellt werden. Sie sind als solche auf der Rechnung gekennzeichnet. (Ausnahme sind Muster die ausdrücklich zur Ansicht dienen und danach Frei Haus an uns zurückgeschickt werden müssen)
Andere Lagerware, kann jederzeit gegen eine Stornogebühr von 15% des Nettowertes mindestens aber 15.- Euro netto umgetauscht werden.
Für den Umtausch muss der Auftraggeber den Umtausch schriftlich ankündigen. Im Paket muss der Lieferschein mitgeschickt werden, da sonst die Ware nicht zugeordnet werden kann. Ist das nicht der Fall, kann eine Rückzahlung oder Stornierung von Rechnungen nicht garantiert werden.
- Warenrücksendungen sind nur mit unserem Einverständnis gestattet. Für zurückgegebene Waren wird der Rechnungswert unter Abzug der Bearbeitungskosten gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgt. Sonderanfertigungen, bzw. Artikel mit Logodruck bzw. mit Veredelung im Kundendesign sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Hierzu sind generell Freigabemuster bzw. Freigabedateien bindend, und nach Freigabe auch zu akzeptieren.
15. Schriftnorm
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Darmstadt. Ist der Besteller (Kunde) Vollkaufmann, ist ohne Ausnahme Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart.
17. Sonstiges
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Dies gilt insbesondere mit Rechtsbeziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern.
18. Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle Daten über den Besteller im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Mitteln unserer Wahl nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetztes zu verarbeiten.
19. Verbindlichkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Mit Erteilung des Auftrags werden die vorstehenden Bedingungen Vertragsbestandteil.
MR Products UG, Darmstädter Str. 50, 64395 Brensbach / Tel.: 06161-87 77 060 Eintragung:
Amtsgericht Darmstadt HRB 94906
USt-Id.Nr.: DE 305 107 772